Für die Förderfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Bestandsanlage ist älter als 5 Jahre
- Die neue Beleuchtung wird mindestens 10 Jahre genutzt
- Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte wird eingebunden
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 € netto
- Technische Mindestanforderungen:
• Systemlichtausbeute ≥ 140 lm/W bei LED-Lichtbandleuchten
• Systemlichtausbeute ≥ 120 lm/W bei anderen LED-Leuchten
• Lichtstromerhalt mindestens L80 bei 50.000 Stunden
Wir prüfen im Rahmen der Projektplanung alle technischen und formalen Anforderungen und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess.